Zustiftung/Legate
Sie möchten unserer Stiftung etwas gutes tun? Die Surinam-Stiftung setzt Nachlässe mit grossem Respekt und ganz im Sinne der Legatgeberin oder des Legatgebers ein. Sie ermöglichen Hilfen, dort, wo es Familien meist am nötigsten haben. Wenn Sie erwägen, die Surinam Stiftung in Ihrem Testament zu berücksichtigen, können Sie sich jederzeit vertraulich an uns wenden. Auf Wunsch bieten wir Ihnen auch eine unabhängige Beratung für die Ausgestaltung Ihres Testaments an. Alle Auskünfte und Kontakte sind selbstverständlich vertraulich. Erbschaften und Legate sind von der Erbschaftssteuer befreit und kommen vollumfänglich den Familien zu Gute.